AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Wirtshaus, Restaurant, Biergarten, Veranstaltungen, Gutscheine und Hotelzimmer.
Die folgenden Bedingungen sind für die Veröffentlichung auf der Homepage der Hirsch Aitrach GmbH vorbereitet und trennen die gastronomischen Leistungen von der Beherbergung rechtlich klar in zwei Teile.
Gesamtübersicht
Teil A Wirtshaus, Restaurant, Biergarten, Gruppen, Veranstaltungen und Gutscheine
Teil B Hotelzimmer, digitale Buchung, Check-in, Zahlung und Beherbergung
Teil A – Wirtshaus, Restaurant, Biergarten, Veranstaltungen und Gutscheine
Inhaltsübersicht Teil A
A.1
Geltungsbereich
A.2
Vertragsschluss, Reservierungen und Vertragspartner
A.3
Leistungen, Preise, Mindestumsatz und Zahlung
A.4
Tischreservierungen, Gruppenreservierungen und Nichterscheinen
A.5
Stornierung von Veranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften
A.6
Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
A.7
Rücktritt und Leistungsänderungen durch die Hirsch Aitrach GmbH
A.8
Mitbringen von Speisen und Getränken
A.9
Allergene, Unverträglichkeiten, Lebensmittel und Jugendschutz
A.10
Dekoration, Musik, GEMA, Technik und behördliche Pflichten
A.11
Hausrecht, Haftung des Kunden und mitgebrachte Gegenstände
A.12
Gutscheine
A.13
Haftung der Hirsch Aitrach GmbH
A.14
Datenschutz und elektronische Kommunikation
A.15
Verbraucherstreitbeilegung, Schlussbestimmungen
A.1
Geltungsbereich
A.1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hirsch Aitrach GmbH im Zusammenhang mit dem Betrieb des Wirtshauses zum Hirsch in Aitrach, insbesondere für Restaurant- und Biergartenbesuche, Tischreservierungen, Gruppenreservierungen, Familien- und Firmenfeiern, Veranstaltungen, Bewirtungsleistungen, Gutscheine sowie sonstige gastronomische Leistungen.
A.1.2
Für individuell vereinbarte Veranstaltungen, geschlossene Gesellschaften, Menü- oder Buffetvereinbarungen und Reservierungen mit besonderem organisatorischem Aufwand gelten diese Bedingungen ergänzend zu Angebot, Buchungsbestätigung und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
A.1.3
Für Hotelzimmer-, Übernachtungs- und Beherbergungsbuchungen gilt ergänzend und vorrangig Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
A.1.4
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, Kunden oder Veranstalters gelten nur, wenn die Hirsch Aitrach GmbH deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
A.2
Vertragsschluss, Reservierungen und Vertragspartner
A.2.1
Vertragspartner sind die Hirsch Aitrach GmbH und der jeweilige Gast, Kunde oder Veranstalter. Bei Veranstaltungen ist Vertragspartner die Person oder das Unternehmen, welche bzw. welches die Veranstaltung bucht oder bestätigt.
A.2.2
Reservierungen können telefonisch, per E-Mail, über ein Online-Reservierungssystem oder persönlich erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Hirsch Aitrach GmbH die Reservierung, das Angebot oder die Buchung annimmt oder bestätigt. Bei Veranstaltungen und Gruppen soll die Bestätigung in Textform erfolgen.
A.2.3
Optionen und unverbindliche Vorreservierungen sind nur für den ausdrücklich genannten Zeitraum gültig. Nach Ablauf der Optionsfrist kann die Hirsch Aitrach GmbH über die Räume, Tische oder Termine anderweitig verfügen.
A.2.4
Der Kunde verpflichtet sich, vollständige und zutreffende Angaben zu Personenzahl, Anlass, gewünschtem Leistungsumfang, Rechnungsanschrift, besonderen Anforderungen und etwaigen Unverträglichkeiten oder Allergien zu machen.
A.3
Leistungen, Preise, Mindestumsatz und Zahlung
A.3.1
Maßgeblich sind die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot, Speisekarte, Getränkekarte, Veranstaltungsabsprache oder Buchungsbestätigung. Nebenabreden bedürfen zu Nachweiszwecken der Textform.
A.3.2
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise, soweit entsprechend ausgewiesen oder vereinbart, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.
A.3.3
Ändern sich zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung gesetzliche Steuern, Abgaben oder behördlich veranlasste Kostenbestandteile, ist die Hirsch Aitrach GmbH berechtigt, die Preise im gesetzlich zulässigen Umfang anzupassen.
A.3.4
Ist ein Mindestumsatz vereinbart und wird dieser nicht erreicht, kann die Hirsch Aitrach GmbH 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Deckungsbeitrag verlangen, soweit der Kunde nicht einen geringeren und die Hirsch Aitrach GmbH nicht einen höheren Schaden nachweist.
A.3.5
Die Hirsch Aitrach GmbH kann bei Gruppen, Veranstaltungen, geschlossenen Gesellschaften oder besonderem Vorbereitungsaufwand eine angemessene Anzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Höhe, Fälligkeit und Verrechnung ergeben sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
A.3.6
Soweit Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
A.3.7
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Ansprüchen der Hirsch Aitrach GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
A.4
Tischreservierungen, Gruppenreservierungen und Nichterscheinen
A.4.1
Tischreservierungen gelten für die vereinbarte Uhrzeit. Die Hirsch Aitrach GmbH hält reservierte Tische grundsätzlich bis zu 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit frei, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
A.4.2
Änderungen der Personenzahl sollen so früh wie möglich mitgeteilt werden. Bei Gruppenreservierungen ab 8 Personen kann die Hirsch Aitrach GmbH eine verbindliche Personenzahl, ein Menü, eine Vorauswahl oder eine Anzahlung verlangen.
A.4.3
Bei kurzfristiger Absage, erheblicher Reduzierung der Personenzahl oder Nichterscheinen kann die Hirsch Aitrach GmbH Ersatz für konkret entstandene Schäden, vergebliche Aufwendungen und vorbereitete Leistungen verlangen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Belegung werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
A.4.4
Bei besonderen Aktions-, Feiertags-, Menü- oder Veranstaltungsangeboten können gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
A.5
Stornierung von Veranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften
A.5.1
Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Die Stornierung soll in Textform erfolgen.
A.5.2
Bei Veranstaltungen, geschlossenen Gesellschaften, Gruppen mit Menü/Buffet, vereinbarter Raumnutzung oder vereinbartem Mindestumsatz behält die Hirsch Aitrach GmbH bei Stornierung den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten.
A.5.3
Für den entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz kann die Hirsch Aitrach GmbH pauschal berechnen: ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 35 %, ab dem 30. Tag 60 % und ab dem 10. Tag 85 % des erwarteten Speisen- und Getränkeumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Veranstaltungstag maßgeblich.
A.5.4
War noch kein konkreter Menüpreis vereinbart, wird für die Berechnung ein angemessenes vergleichbares Menü oder Buffet aus dem jeweils gültigen Angebot zugrunde gelegt. Getränke können, soweit keine genauere Kalkulation vorliegt, mit einem Drittel des Speisenpreises kalkuliert werden.
A.5.5 Bereits entstandene Fremdkosten, etwa für Musiker, Technik, Dekoration, Sonderbestellungen, Personal, Genehmigungen oder sonstige Drittleistungen, sind zusätzlich zu ersetzen, soweit diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
A.5.6
Dem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Hirsch Aitrach GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
A.6
Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
A.6.1
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der Hirsch Aitrach GmbH. Sie soll spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
A.6.2
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll frühzeitig, spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl, soweit der Kunde keine höheren ersparten Aufwendungen nachweist.
A.6.3
Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Hirsch Aitrach GmbH berechtigt, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Personenzahl andere geeignete Räume, Tischbereiche oder Flächen zuzuweisen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
A.6.4
Verschieben sich Beginn oder Ende einer Veranstaltung und stimmt die Hirsch Aitrach GmbH zu, können zusätzliche Personal-, Raum-, Energie- und Bereitstellungskosten angemessen berechnet werden.
A.7
Rücktritt und Leistungsänderungen durch die Hirsch Aitrach GmbH
A.7.1
Die Hirsch Aitrach GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder Leistungen anzupassen, insbesondere wenn höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Brand, Wasserschäden, technische Störungen, Ausfall wesentlicher Lieferanten oder sonstige nicht zu vertretende Umstände die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
A.7.2
Ein Rücktritt ist ferner möglich, wenn vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet werden, der Kunde irreführende oder falsche Angaben macht, der Zweck der Veranstaltung rechtswidrig ist oder die Veranstaltung den geordneten Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Jugendschutz oder das Ansehen des Hauses gefährden kann.
A.7.3
Bei berechtigtem Rücktritt der Hirsch Aitrach GmbH entstehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit der Rücktritt nicht von der Hirsch Aitrach GmbH schuldhaft verursacht wurde.
A.8
Mitbringen von Speisen und Getränken
A.8.1
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen, etwa für besondere Kuchen, Torten oder Spezialitäten, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hirsch Aitrach GmbH in Textform.
A.8.2
Für zugelassene mitgebrachte Speisen oder Getränke kann ein angemessener Kostenbeitrag, insbesondere Korkgeld, Tellergeld oder Servicepauschale, vereinbart oder berechnet werden.
A.8.3
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass mitgebrachte Speisen und
Getränke lebensmittelrechtlich unbedenklich sind. Die Hirsch Aitrach GmbH übernimmt hierfür keine Verantwortung, soweit sie den Mangel nicht zu vertreten hat.
A.9
Allergene, Unverträglichkeiten, Lebensmittel und Jugendschutz
A.9.1
Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen werden nach bestem Wissen auf Grundlage der verwendeten Produkte und Lieferantenangaben bereitgestellt. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können Kreuzkontakte mit Allergenen in einem gastronomischen Betrieb nicht vollständig ausgeschlossen werden.
A.9.2
Gäste mit Allergien, Unverträglichkeiten, besonderen Ernährungsformen oder medizinisch relevanten Einschränkungen sollen diese möglichst frühzeitig, bei Veranstaltungen spätestens mit finaler Personenzahl, mitteilen.
A.9.3
Die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Die Hirsch Aitrach GmbH ist berechtigt, Altersnachweise zu verlangen und die Abgabe alkoholischer Getränke zu verweigern.
A.10
Dekoration, Musik, GEMA, Technik und behördliche Pflichten
A.10.1
Dekorationen, Aufbauten, Beschilderungen, Kerzen, Pyrotechnik, Nebelmaschinen, Konfetti, Glitter, Klebematerialien und sonstige Einbringungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Hirsch Aitrach GmbH. Brandschutz, Fluchtwege und behördliche Vorgaben sind einzuhalten.
A.10.2
Für vom Kunden veranlasste Musikdarbietungen, DJs, Streaming, Filmvorführungen, Präsentationen oder sonstige urheberrechtlich relevante Nutzungen ist der Kunde für erforderliche Anmeldungen, Genehmigungen und Vergütungen, insbesondere gegenüber der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften, verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
A.10.3
Eigene technische Geräte dürfen nur mit Zustimmung der Hirsch Aitrach GmbH an das Strom- oder Datennetz angeschlossen werden. Schäden oder Störungen durch kundeneigene Geräte gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Hirsch Aitrach GmbH diese nicht zu vertreten hat.
A.10.4
Erforderliche behördliche Genehmigungen, Sondernutzungen oder Auflagen, die durch den Anlass oder die Ausgestaltung der Veranstaltung veranlasst sind, hat der Kunde rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen, soweit sie nicht ausdrücklich von der Hirsch Aitrach GmbH übernommen werden.
A.11
Hausrecht, Haftung des Kunden und mitgebrachte Gegenstände
A.11.1
Die Hirsch Aitrach GmbH übt das Hausrecht aus. Gäste haben die Hausordnung, Anweisungen des Personals, gesetzliche Vorgaben, Nichtraucher-, Lärm- und Jugendschutzregelungen sowie Rücksichtnahmepflichten gegenüber anderen Gästen und Nachbarn zu beachten.
A.11.2
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude, Inventar, Außenanlagen, Biergarten, Technik oder sonstigen Einrichtungen, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
A.11.3
Mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Dekorationen, Geschenke, Technik oder persönliche Sachen befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen oder Außenbereichen. Die Hirsch Aitrach GmbH haftet nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
A.11.4
Nach Ende einer Veranstaltung sind mitgebrachte Gegenstände unverzüglich zu entfernen. Erfolgt dies nicht, kann die Hirsch Aitrach GmbH Entfernung, Lagerung oder Entsorgung auf Kosten des Kunden veranlassen, soweit eine angemessene Abholfrist erfolglos verstrichen ist oder Gefahr im Verzug besteht.
A.12
Gutscheine
A.12.1
Wertgutscheine der Hirsch Aitrach GmbH können im Rahmen des jeweils angegebenen Leistungsumfangs eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
A.12.2
Gutscheine sind übertragbar. Die Einlösung setzt die Vorlage des Gutscheins oder des entsprechenden Gutschein-Codes voraus.
A.12.3
Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit auf dem Gutschein keine wirksame abweichende Regelung vereinbart ist.
A.13
Haftung der Hirsch Aitrach GmbH
A.13.1
Die Hirsch Aitrach GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Hirsch Aitrach GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
A.13.2
Für sonstige Schäden haftet die Hirsch Aitrach GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
A.13.3
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich nicht zulässig ist.
A.14
Datenschutz und elektronische Kommunikation
A.14.1
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Website.
A.14.2
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Kommunikation, Reservierungsbestätigungen, Rechnungen und veranstaltungsbezogene Unterlagen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden können, soweit keine zwingenden Formvorschriften entgegenstehen.
A.15
Verbraucherstreitbeilegung, Schlussbestimmungen
A.15.1
Die Hirsch Aitrach GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
A.15.2
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen, Buchungsbestätigungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
A.15.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
A.15.4
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der Hirsch Aitrach GmbH. Die Hirsch Aitrach GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
A.15.5
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B – Hotelzimmer und Beherbergung
für Direktbuchungen, digitale Buchungsstrecken, ibelsa/ibelsa.rooms, Straiv sowie angeschlossene Buchungsportale
Dieser Teil B ergänzt die AGB um die 8 Hotelzimmer des Wirtshauses zum Hirsch. Er berücksichtigt insbesondere digitale Buchung, Vorauskasse, digitale Zahlung, digitalen Meldeschein, digitalen Zimmerzugang, Nichtraucherregelung, Haustierverbot und Nachtruhe ab 22:00 Uhr.
Inhaltsübersicht Teil B
B.1
Geltungsbereich für Hotelzimmer und Beherbergung
B.2
Buchungswege, Vertragsschluss und Buchungsportale
B.3
Digitale Gästeabwicklung, Straiv, Meldeschein und digitaler Zugang
B.4
Zimmerbereitstellung, Anreise und Abreise
B.5
Leistungen, Preise, Umsatzsteuer und nicht enthaltene Leistungen
B.6
Zahlung, Vorauskasse und digitale Zahlungsmittel
B.7
Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
B.8
Nichtraucherhotel, Schäden, Sonderreinigung und digitaler Schlüssel
B.9
Haustiere, Nachtruhe und Rücksichtnahme
B.10
Minderjährige, Besucher und Nutzung durch Dritte
B.11
Haftung der Hirsch Aitrach GmbH und eingebrachte Sachen
B.12
Datenschutz, Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
B.1
Geltungsbereich für Hotelzimmer und Beherbergung
B.1.1
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der Hirsch Aitrach GmbH zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
B.1.2
Die Hirsch Aitrach GmbH betreibt ein kleines Hotel mit 8 Zimmern. Die Bedingungen sind auf einen überwiegend digital organisierten Beherbergungsbetrieb mit Online-Buchung, digitaler Kommunikation, digitalem Check-in und digitalem Zimmerzugang abgestimmt.
B.1.3
Für Restaurant-, Biergarten-, Gutschein-, Gruppen- und Veranstaltungsleistungen gilt Teil A dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit der jeweilige Vertrag keine Beherbergungsleistung betrifft.
B.2
Buchungswege, Vertragsschluss und Buchungsportale
B.2.1
Buchungen können insbesondere über die eigene Website bzw. Buchungsstrecke, über das von der Hirsch Aitrach GmbH eingesetzte Hotel-/PMS-System ibelsa bzw. ibelsa.rooms, über die digitale Gästelösung Straiv sowie über angeschlossene Buchungsportale und Vertriebspartner, insbesondere gängige Portale wie Booking.com, Expedia, HRS und vergleichbare Online-Reise- bzw. Hotelbuchungsportale, erfolgen.
B.2.2
Der Beherbergungsvertrag kommt mit Annahme der Buchung durch die Hirsch Aitrach GmbH, mit Buchungsbestätigung oder nach den im jeweiligen Buchungskanal vorgesehenen Vertragsmechanismen zustande. Maßgeblich sind die bei Buchung angezeigten und bestätigten Daten, insbesondere Zimmerkategorie, Zeitraum, Personenanzahl, Preis, Rate, Zahlungsart und Stornobedingungen.
B.2.3
Bei Buchungen über Drittportale gelten ergänzend die dort wirksam einbezogenen Portal-, Zahlungs- und Ratenbedingungen. Soweit dort abweichende Stornierungs-, Zahlungs- oder Kommunikationsregelungen wirksam vereinbart wurden, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieses Teils B vor. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
B.2.4
Der Gast ist verpflichtet, bei Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu Namen, Kontaktdaten, Aufenthaltszeitraum, Personenzahl, Zahlungsdaten und sonstigen buchungsrelevanten Informationen zu machen. Änderungen sind der Hirsch Aitrach GmbH unverzüglich mitzuteilen.
B.3
Digitale Gästeabwicklung, Straiv, Meldeschein und digitaler Zugang
B.3.1
Die Hirsch Aitrach GmbH arbeitet im Hotelbereich digital. Kommunikation, Check-in-Informationen, Zahlungsaufforderungen, Zugangsdaten, Rechnungen und sonstige Hinweise können per E-Mail, SMS, WhatsApp, über Straiv oder über den jeweiligen Buchungskanal übermittelt werden.
B.3.2
Der Gast erhält die für den Aufenthalt erforderlichen Informationen grundsätzlich digital. Hierzu können insbesondere Online-Check-in, digitaler Meldeschein, Identitätsprüfung, Zahlungsabwicklung, digitale Gästeinformationen sowie digitale Tür- bzw. Zimmerzugänge gehören.
B.3.3
Der digitale Zimmerzugang wird erst nach erfolgreicher Buchung, vollständiger Zahlung, Abschluss der erforderlichen Check-in- und Meldedaten sowie nach Freigabe durch die Hirsch Aitrach GmbH bereitgestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe physischer Schlüssel besteht nicht.
B.3.4
Zugangscodes, digitale Schlüssel, PINs oder vergleichbare Zugangsberechtigungen sind persönlich, vertraulich und sorgfältig zu behandeln. Eine Weitergabe an nicht gebuchte Personen ist untersagt. Bei Missbrauch, unberechtigter Weitergabe oder schuldhafter Verursachung von Sicherheitsproblemen haftet der Gast im gesetzlichen Umfang für daraus entstehende Schäden.
B.3.5
Technische Störungen bei digitalen Systemen, Internetverbindungen, Endgeräten oder Drittanbietern sind der Hirsch Aitrach GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Hirsch Aitrach GmbH wird sich um eine angemessene Abhilfe bemühen, soweit die Störung ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.
B.4
Zimmerbereitstellung, Anreise und Abreise
B.4.1
Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag vorbehaltlich abweichender Vereinbarung grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
B.4.2
Am Abreisetag ist das Zimmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung kann die Hirsch Aitrach GmbH die dadurch entstehenden Mehrkosten und Nutzungsausfälle angemessen berechnen.
B.4.3
Der Gast hat das Zimmer, Bad, Mobiliar, technische Einrichtungen, digitale Zugangseinrichtungen und sonstige Ausstattungen pfleglich zu behandeln. Änderungen, Umbauten, Manipulationen oder Eingriffe in technische Einrichtungen, Rauchmelder, Schlösser, Türsysteme oder Netzwerke sind untersagt.
B.4.4
Die Unter- oder Weitervermietung des Zimmers sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hirsch Aitrach GmbH in Textform.
B.5
Leistungen, Preise, Umsatzsteuer und nicht enthaltene Leistungen
B.5.1
Maßgeblich sind die bei Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung, dem Buchungskanal oder dem individuell bestätigten Angebot.
B.5.2
Die Zimmerpreise verstehen sich für die reine Übernachtung. Ein Frühstück wird nicht angeboten und ist daher nicht Bestandteil der Beherbergungsleistung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes bestätigt wird.
B.5.3
Gesonderte Gästeabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare örtliche Abgaben werden derzeit nicht erhoben. Sollten solche Abgaben künftig gesetzlich, kommunal oder behördlich eingeführt werden, können sie dem Gast zusätzlich berechnet werden.
B.5.4
Die Preise für Beherbergungsleistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 7 %. Soweit Nebenleistungen oder sonstige Leistungen einer abweichenden Umsatzsteuer unterliegen, wird diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
B.6
Zahlung, Vorauskasse und digitale Zahlungsmittel
B.6.1
Hotelzimmer sind grundsätzlich im Wege der Vorauskasse vollständig vor Anreise zu bezahlen. Die Freischaltung des digitalen Check-ins und des digitalen Zimmerzugangs kann von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden.
B.6.2
Die Zahlung erfolgt vorrangig digital über die angebotenen Zahlungsmittel, insbesondere über die im Buchungssystem, bei Straiv, im Zahlungslink oder im jeweiligen Buchungsportal bereitgestellten Zahlungsarten. Hierzu können insbesondere Kreditkarte, Debitkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Sofort-/Onlinezahlung oder sonstige angebotene digitale Zahlungsarten gehören.
B.6.3
Barzahlung ist nur im Ausnahmefall und nur nach vorheriger Zustimmung der Hirsch Aitrach GmbH möglich. Ein Anspruch auf Barzahlung besteht nicht, soweit eine digitale Zahlung vereinbart oder technisch vorgesehen ist.
B.6.4
Kommt der Gast seiner Zahlungspflicht trotz Fälligkeit nicht nach, ist die Hirsch Aitrach GmbH berechtigt, die Buchung nach angemessener Fristsetzung zu stornieren oder den digitalen Zugang nicht freizugeben. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
B.7
Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
B.7.1
Es gelten vorrangig die bei Buchung ausgewiesenen und bestätigten Stornierungsbedingungen der jeweiligen Rate oder des jeweiligen Buchungskanals. Dies gilt insbesondere für nicht stornierbare, rabattierte, Aktions-, Messe-, Gruppen- oder Sonderraten.
B.7.2
Soweit keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gilt für Direktbuchungen folgende Regelung: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 21 Kalendertage vor dem Anreisetag möglich. Bei Stornierung ab dem 20. bis zum 8. Kalendertag vor Anreise kann die Hirsch Aitrach GmbH 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnen. Bei Stornierung ab dem 7. Kalendertag bis 24 Stunden vor Anreise kann die Hirsch Aitrach GmbH 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnen. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Anreise, bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise kann die Hirsch Aitrach GmbH bis zu 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnen.
B.7.3
Bei ausdrücklich als nicht stornierbar, nicht erstattbar oder „Non-Refundable“ gebuchten Raten ist der vereinbarte Preis auch bei Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise zu 100 % geschuldet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
B.7.4
Die Hirsch Aitrach GmbH hat ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers anzurechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Hirsch Aitrach GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
B.7.5
Eine Stornierung muss in Textform oder über den jeweiligen Buchungskanal erfolgen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierung bei der Hirsch Aitrach GmbH bzw. beim wirksam eingebundenen Buchungskanal.
B.8
Nichtraucherhotel, Schäden, Sonderreinigung und digitaler Schlüssel
B.8.1
Das Hotel und sämtliche Zimmer sind Nichtraucherbereiche. Rauchen, Dampfen und der Gebrauch von E-Zigaretten, Wasserpfeifen oder vergleichbaren Produkten sind in den Zimmern, Fluren und sonstigen Innenbereichen nicht gestattet.
B.8.2
Bei Verstoß gegen das Rauchverbot kann die Hirsch Aitrach GmbH die Kosten für Sonderreinigung, Geruchsneutralisierung, technische Überprüfung, Feuerwehreinsatz, Schäden an Einrichtungen sowie einen etwaigen Mietausfall verlangen, soweit der Gast diese schuldhaft verursacht hat.
B.8.3
Der Gast haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden an Zimmern, Türen, digitalen Schließsystemen, Mobiliar, Sanitärbereichen, Wänden, Böden, Textilien, technischen Geräten, Rauchmeldern, Außenanlagen und sonstigem Eigentum der Hirsch Aitrach GmbH, die durch ihn, Mitreisende, Besucher oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursacht werden.
B.8.4
Digitale Schlüssel, PINs, Zugangscodes oder sonstige Zugangsrechte enden spätestens mit Ablauf der gebuchten Nutzungszeit. Eine Nutzung nach Check-out, eine Umgehung technischer Zugangsbeschränkungen oder eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
B.9
Haustiere, Nachtruhe und Rücksichtnahme
B.9.1
Haustiere sind im Hotel nicht gestattet. Dies gilt unabhängig von Größe, Art oder Dauer des Aufenthalts. Gesetzlich zwingende Ausnahmen bleiben unberührt.
B.9.2
Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe. Gäste haben insbesondere in Zimmern, Fluren, Treppenhäusern, Außenbereichen und beim Betreten oder Verlassen des Hauses auf andere Gäste, Nachbarn und Anwohner Rücksicht zu nehmen.
B.9.3
Partys, nicht genehmigte Zusammenkünfte, erhebliche Lärmbelästigungen, Rauchen in Innenbereichen, mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstige Störungen des Hausfriedens berechtigen die Hirsch Aitrach GmbH nach vorheriger Abmahnung, bei schweren Verstößen auch ohne Abmahnung, zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts. Zahlungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
B.10
Minderjährige, Besucher und Nutzung durch Dritte
B.10.1
Buchungen durch Minderjährige sind nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zulässig. Die Hirsch Aitrach GmbH kann einen Nachweis verlangen und die Aufnahme minderjähriger Gäste ohne ausreichende Zustimmung ablehnen.
B.10.2
Das Zimmer darf nur von den gebuchten Personen genutzt werden. Besucher sind nur im angemessenen Umfang und unter Beachtung der Hausordnung zulässig; Übernachtungen nicht angemeldeter Personen sind untersagt.
B.10.3
Die Nutzung der Zimmer für gewerbliche, öffentliche, rechtswidrige, störende oder sittenwidrige Zwecke ist nicht gestattet.
B.11
Haftung der Hirsch Aitrach GmbH und eingebrachte Sachen
B.11.1
Die Hirsch Aitrach GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet sie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
B.11.2
Für eingebrachte Sachen der Gäste haftet die Hirsch Aitrach GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Wertgegenstände, Bargeld, elektronische Geräte und sonstige besonders wertvolle Gegenstände sind vom Gast besonders sorgfältig zu sichern.
B.11.3
Soweit Störungen oder Mängel auftreten, hat der Gast diese unverzüglich mitzuteilen, damit die Hirsch Aitrach GmbH Abhilfe schaffen kann. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen gering zu halten und Schäden zu vermeiden.
B.12
Datenschutz, Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
B.12.1
Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit Buchung, digitalem Check-in, Meldeschein, Zahlungsabwicklung, Zugangssystemen, Gästekommunikation, Rechnungstellung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Hirsch Aitrach GmbH.
B.12.2
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Kommunikation, Zahlungsinformationen, Check-in-Hinweise, Zugangsdaten und Rechnungen elektronisch übermittelt werden können.
B.12.3
Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages sollen in Textform erfolgen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
B.12.4
Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ulm. Die Hirsch Aitrach GmbH kann den Gast wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Stand: Juli 2026 ·